Sexueller Mißbrauch:

! KIRCHE: Richtlinien, Links, Adressen !

1. Der zuständige regierende katholische Ordinarius (Bischof) kann in Rom beim Heiligen Stuhl um Aufhebung der kirchenstrafrechtlichen Verjährung bitten, was von Seiten der Kongregation für die Glaubenslehre fast immer gewährt wird, sodaß auch nach der staatlichen Verjährung eine rechtliche Aufarbeitung möglich ist. Außerdem können zusätzlich auch über die kirchliche Gerichtsbarkeit Schmerzensgeldklagen eingebracht werden. Dazu beraten gerne alle kirchlich zugelassenen Rechtsanwälte und die kirchlichen Gerichte (Offizialate) selbst. Eine entsprechende kirchenrechtliche Klageschrift als Muster wird gerne zugesandt.

2. gelten darüber hinaus auf dem Gebiet der Deutschen Bischofskonferenz die Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit Ausnahme also der Bischöfe selbst, bei denen immer sofort und direkt der Heilige Stuhl zuständig ist.) Außerdem gibt es einen beauftragten Koordinatorbischof, nämlich Diözesanbischof Dr. Stephan Ackermann, und eine Hotline. Er ist mit seinem Team sicherlich bereit, subsidiär weiterzuhelfen, wenn an einem bestimmten Ort die Aufarbeitung eines Falles nicht funktioniert. Ich bin sicher, daß er auch Fälle außerhalb Deutschlands an die zuständigen Verantwortlichen weiterleitet. Als Beispiel der Umsetzung der oben verlinkten Leitlinien sei verwiesen auf die Verordnung zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch für das Bistum Eichstätt:

Die Diözese Eichstätt (Verlinkung zum Kirchengericht) hat beispielsweise die „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch Minderjähriger durch Geistliche“, die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden sind, in diözesanes Recht umgesetzt. Die entsprechende Diözesanverordnung wurde im „Pastoralblatt des Bistums Eichstätt“ Nr. 3 (150. Jahrgang/3. Februar 2003) ab Seite 66 veröffentlicht. Der damalige Diözesanbischof Dr. Walter Mixa ernannte zum Bischöflichen Beauftragten für die Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger und damit zum Ansprechpartner Dr. Werner Merkle, Facharzt für Psychiatrie, Innere Medizin und Psychotherapie, Westenstraße 27, 85072 Eichstätt, Tel. (08421) 97070. Die Diözesanverordnung erklärt dazu: „Alle Personen, die von einem Fall sexuellen Mißbrauchs Minderjähriger durch Geistliche oder kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis erhalten, und sei es auch nur verdachtsweise, sollen sich direkt an den Beauftragten wenden und ihm den Fall bzw. den entsprechenden Verdacht mündlich oder schriftlich vortragen.“ Die Leitlinien, die von den Bischöfen auf ihrer Herbstvollversammlung im September verabschiedet wurden, sollen in den deutschen Diözesen ein einheitliches Vorgehen bei sexuellem Mißbrauch gewährleisten.

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(österreichische Behörde, die zweifellos europaweit weiterleitet)

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(intelligente Initiative der Provider mit weltweiter Vernetzung)

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